Die Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen (AGB) der OASE Software GmbH (nachfolgend auch OASE genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die OASE gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) erbringt. Vom AG vorgelegte abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wird. Die aktuelle Version der OASE-AGB hebt alle vorangegangen Geschäftsbedingungen (AGB) auf. Zusätzlich zu den Geschäfts- u. Lieferbedingungen der OASE gelten untergeordnet auch die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich und die Softwarebedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs in der jeweils geltenden Fassung. – Der AG nimmt diese AGB mit seiner Anmeldung als Vertragsbestandteile an.
2. Verträge, Preise, Leistungen und Support
2.1. Preise und Leistungen
Alle in Preislisten und Angeboten von OASE angeführten Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro exklusive Umsatzsteuer. Die Preise richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die Verrechnung erfolgt (wenn nicht anders angegeben) per Quartal und im Voraus. Lieferfristen werden mit Vertragsabschluss festgelegt. OASE hat das Recht die Preise – sofern erforderlich – zu ändern. Preiserhöhungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit bekannt gegeben; der AG hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
2.2. Telefonischer technischer Support
OASE bietet seinen AG telefonischen technischen Support; dieser ist jedenfalls während der Bürozeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00, Freitag von 9:00 bis 13:00) bei von OASE verschuldeten technischen Störungen für den AG (mit Ausnahme seiner eigenen Telefonkosten) kostenlos. Eine vom AG verursachte Störung wird nach Aufwand verrechnet. OASE behält sich aber vor, die Abwicklung des technischen Supports auf eine Mehrwertnummer umzustellen, die AG werden darüber aber ausreichend und im Vorhinein informiert.
2.3. Wartungsarbeiten
Um den AG noch mehr Qualität und Leistung bieten zu können, sind von Zeit zu Zeit Erweiterungen und Optimierungen an der OASE Infrastruktur sowie der eingesetzten Software notwendig. Deshalb hat OASE einen Zeitraum fixiert, an dem solche Wartungsarbeiten durchgeführt werden können. In diesem Zeitfenster jeweils mittwochs zwischen 4:00 Uhr und 8:00 Uhr kann es zu Ausfällen kommen.
2.4. Support Hotline für bestimmte Produkte
Für bestimmte Produkte, wie etwa EGB Online, und wenn extra vermerkt, erhalten Kunden ausschließlich Support unter der Telefonnummer 0900/44 00 25 zu den Bürozeiten (1,30/pro Minute; exkl. MwSt.).
3. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren (Hardware, Software, usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den AG im Eigentum von OASE. Der AG darf sie in diesem Fall weder belasten noch veräußern noch anderwärtig (an Dritte) weitergeben.
4. Softwarelizenzen
Für von OASE gelieferte, nicht aber von OASE produzierte Software („Fremdsoftware“) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareproduzenten, die der Fremdsoftware jeweils beigefügt sind. Für von OASE produzierte Software und deren Dokumentation (nachfolgend „Software“) gewährt OASE dem AG ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht (Softwarelizenz), das in der Empfangsbestätigung und der dem Produkt beigefügten Beschreibung näher erläutert wird. Im Zweifel gilt die Lizenz für einen Arbeitsplatz. Die Vervielfältigung und die Erstellung von Kopien der Software, einschließlich des Ausdruckens des Programmcodes und des Kopierens der Dokumentation, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von OASE zulässig. Ausgenommen hiervon sind Vervielfältigungen/Kopien, die zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Software oder Erstellung einer Sicherungskopie erforderlich sind. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Software, Erteilung von Unterlizenzen und die zeitweise Überlassung an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von OASE. Ausgenommen davon ist die Nutzung der Software für eigene Zwecke durch den Einsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten, vorausgesetzt, der AG sorgt dafür, dass diese Lizenzbestimmungen auch für jene Personen verbindlich sind. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Public Domain-Software, Freeware bzw. Shareware die Lizenzbedingungen des Herstellers bzw. Autors zu gelten haben.
5. Vertriebsprodukte
Produkte, die mit dem Vermerk „Leistungsträger“ unter Angabe des jeweiligen Unternehmens in Bestellung, Auftrag und Rechnung geführt werden, werden von OASE lediglich vertrieben und das Entgelt im Namen des Leistungsträgers inkassiert. Direkter Vertragspartner des AG ist jedoch ausschließlich der genannte Leistungsträger, der dem AG für die vereinbarten Leistung haftet.
6. Datenschutz
OASE verpflichtet sich zur Einhaltung des österr. Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU Richtlinien für den Datenschutz, sowie des österr. Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der AG erteilt seine ausdrückliche Zustimmung an OASE, seine Daten (Name, E-Mail Adresse, ...) für die Leistungserbringung, für Supporttätigkeiten und Marketingaktionen an Lieferanten, vorgelagerte Leistungsträger oder Partner weiterzugeben, von diesen zu erhalten und selbst wiederzuverwenden. Die Zustimmung zur Marketingverwendung kann jederzeit (schriftlich oder per E-Mail) widerrufen werden.
7. Verbotene Inhalte, Haftung und Entschädigungen
7.1. Pflichten des AG
Der AG verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber OASE die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der AG wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der AG verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen oder von anderen in Anspruch nehmen zu lassen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für OASE oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich schließlich, keinerlei Daten, Informationen oder Bilder in den selbst oder von OASE erstellten Präsentationen zu verwenden, die urheberrechtlich geschützt sind bzw. nicht Eigentum des Auftraggebers darstellen. Schadenersatzforderungen oder Lizenzgebühren werden keinesfalls von OASE getragen, sondern gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Der AG ist für den Inhalt seiner Webseiten selbst verantwortlich und verpflichtet sich, sich auf jeder Seite zu identifizieren (Wenn die Webseiten nicht von OASE erstellt werden). Auf die geltenden Bestimmungen und Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) wird verwiesen. - Sollte OASE durch schuldhaftes Verhalten eines AG in irgendeiner Form von dritter Seite oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der AG, OASE vollständig schad- und klaglos zu halten!
7.2. Pflichten und Haftung von OASE
OASE verpflichtet sich, bei der Erbringung von Leistungen mit größter Sorgfalt vorzugehen, haftet aber nicht für von Dritten zur Verfügung gestellte bzw. für von Dritten bezogene Leistungen (z. B. Infrastruktur). Der AG entlässt OASE aus der Haftung für sämtliche Schäden, die sich aus dem Ausfall der eigenen Systeme und dem seiner Vertragspartner ergeben könnten, es sei denn, dass diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.3. Adressdaten des AG
Der AG verpflichtet sich, seine allfälligen Adressänderungen und Änderung von Kontaktdaten unverzüglich schriftlich an OASE bekannt zu geben, damit gewährleistet ist, dass Rechnungen und notwendige Informationen (auch der RTRAufsichtsbehörde) an die richtige Empfängeradresse gelangen; sollte aus einer Verletzung dieser Bekanntgabepflicht für OASE ein Aufwand (etwa für Ausforschung) entstehen, so wird dieser aus dem Titel des Schadenersatzes dem AG angelastet.
8. Versicherung
Server oder andere Geräte des AG, die bei OASE gehostet werden, müssen vom AG selbst versichert werden. Verwendet der AG Geräte (Modem, Router, etc.) von OASE, so hat ebenfalls der AG für eine Versicherung zu sorgen.
9. Überlassung von Datenmaterial, Urheberrecht
Vom AG an OASE zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie Broschüren, Bilder, Dias, CD-ROMs und Ähnliches, werden auf Wunsch retourniert. Sollten Unterlagen beschädigt werden oder nicht mehr verfügbar sein, übernimmt OASE keinerlei Haftungen oder Schadenersatzansprüche! Der AG versichert, dass er an den zur Verfügung gestellten Texten, Daten und Bildern das vollständige Verwertungs- und Urheberrecht – auch zur Verwendung in Netzwerkdiensten (www) – hat.
10. Vertragsdauer, Kündigung und Zahlungsbedingungen
10.1. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bei OASE-Produkten beträgt grundsätzlich mindestens zwölf (12) Monate (wenn nicht anders angeführt) und ist ansonsten unbefristet; diese Produkte können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten schriftlich einlangend gekündigt werden, ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate. Für den Fall, dass die Entgeltzahlung trotz Nachfristsetzung vom AG nicht erfolgt, ist OASE berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder die weitere Leistungserbringung einzustellen. In jedem Fall steht OASE das vereinbarte Entgelt über die gesamte Vertragsdauer in voller Höhe zu, wenn das Vertragsverhältnis aus Verschulden des AG vorzeitig beendet oder unterbrochen wird.
10.2. Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise gelten bei Bankeinzug im Voraus. Bei transferabhängigen Produkten erfolgt die Verrechnung von Teilleistungen monatlich im Nachhinein, die Verrechnung der fixen Grundgebühren erfolgt monatlich im Voraus. Zahlung der Gebühren im Voraus mittels Zahlschein/Banküberweisung ist möglich, hier verrechnet OASE pro Verrechnungsperiode zusätzlich 2,- € plus 20% MwSt als Bearbeitungsgebühr. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vollständige Rechnungsbetrag auf dem Konto von OASE einlangt. Etwaige Spesen (inländische und ausländische Bankspesen, Scheckgebühren etc.) sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz in Rechnung gestellt, sowie Mahnspesen in Höhe von jeweils 3,90 € ab dem 2. Mahnschreiben. Wenn in Produktbeschreibungen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen andere Zahlungsbedingungen angegeben werden, sind diese vor den AGB anzuwenden. Bei Projekten, wie etwa WWW-Präsentationen oder Online-Applikationen, wird 1/3 des Auftragsvolumens bei Bestellung fällig, 1/3 bei Lieferung und 1/3 bei Abnahme oder spätestens bei Freischaltung der Lösung. Wird eine Lieferung von OASE nicht innerhalb von 14 Tagen durch eine Mängelrüge schriftlich beanstandet, gilt die Leistung automatisch als abgenommen. Gegen Ansprüche von OASE kann der AG nur mit gerichtlich festgestellten oder von OASE anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Rechnungen werden, wenn nicht anders beauftragt, online mit sicherer Signatur an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse des AG gesendet. (Punkt 7.3 gilt sinngemäß)
11. Gerichtsstand, Erfüllung und Rechtswahl
Als Erfüllungsort für alle Leistungen und als Gerichtsstand wird Villach vereinbart; es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Rechtstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Verbraucherrücktrittsrecht
Bei einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag ist der AG, sofern es sich um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, berechtigt, binnen sieben Werktagen ab Vertragsabschluss, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Frist ist die Absendung der schriftlichen Rücktrittserklärung am letzten Tag der Frist ausreichend. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für auf Kundenspezifikation getätigte Bestellungen, auf persönliche Bedingungen des AG abgestimmte Bestellungen, Software, oder dann, wenn mit der Erbringung der Dienste von OASE vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt des bindenden Anbots oder ab Vertragsabschluss begonnen wird, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Dies ist z. B. der Fall, wenn innerhalb von sieben Werktagen durch OASE. Im Falle eines Vertragsrücktrittes sind vom AG die bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes angefallenen Entgelte gemäß den getroffenen Vereinbarungen zu entrichten. Weiters hat der AG empfangene Leistungen (etwa Hardware) auf seine Kosten und sein Risiko zurückzusenden und OASE ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.